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Spesenerstattung des Arbeitgebers sozialversicherungspflichtig
Ein Urteil des LSG München könnte bei künftigen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung zu einer bösen Überraschung führen. Es geht um die Verpflegungsmehraufwendungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ausbezahlt, weil sie täglich mehr als acht Stunden im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit arbeiten. Nach steuerlichen Gesichtspunkten sind solche vom Arbeitgeber ausgezahlten Verpflegungsmehraufwendungen i. H. v. 14 EUR pro Tag steuerfrei. |
Doch sind solche Zahlungen auch immer sozialversicherungsfrei? Die Antwort: Es kommt darauf an. Denn werden die Verpflegungspauschalen zusätzlich zum arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitslohn gezahlt, ist die Frage zu bejahen. Dann greift nicht nur die Steuerfreiheit, sondern auch die Sozialversicherungsfreiheit.
Sieht ein Arbeitsvertrag allerdings eine fixe Nettovergütung vor und in dieser Nettovergütung sind bereits die Spesen in Form von Verpflegungspauschalen enthalten, entfällt die Sozialversicherungsfreiheit. Begründung: Die Verpflegungspauschalen werden hier nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt geleistet.
Fundstelle
- LSG München 22.9.21, L 16 BA 11/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227920