· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Behandlung von Outplacement-Beratungsleistungen
| Outplacement ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, um gekündigten Mitarbeitern eine professionelle Hilfestellung zur beruflichen Neuorientierung zu geben. Da es gerade aktuell in Zeiten von Corona häufiger zu Betriebsschließungen und damit verbunden zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen kommt, gewinnt die Outplacement-Beratung an Bedeutung. Bestehen solche Beratungsleistungen aus mehreren Komponenten, stellt sich die Frage, ob die Übernahme der Kosten für die einzelnen Outplacement-Beratungsleistungen durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil auslösen. Die Antwort auf diese Frage wurde nun bundeseinheitlich geklärt. |
Grundsätzliches zu Outplacement-Beratungsleistungen
In der Praxis werden Outplacement-Beratungsleistungen Mitarbeitern angeboten, die durch Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen ihren Arbeitsplatz verlieren werden und die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb eine weitere Erwerbstätigkeit planen. Typischerweise besteht eine Outplacement-Beratung aus folgenden vier Beratungs-Komponenten:
1. Perspektivenberatung
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