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  • · Fachbeitrag · § 15 UStG

    Vorsteuerabzug auf den Einkauf von Outplacement-Beratung

    Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige ist eine Aktiengesellschaft mit zahlreichen organschaftlich verbundenen Tochtergesellschaften und nach den Ausgangsumsätzen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.

     

    Aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten beabsichtigte die Steuerpflichtige in den Streitjahren, in erheblichem Umfang Kosten einzusparen, insbesondere den Personalaufwand zu reduzieren. Ihre Mitarbeiter waren allerdings zu einem großen Teil aufgrund von Tarifverträgen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschlossen, oder aufgrund sonstiger Regelungen unkündbar und unbefristet beschäftigt. Der beabsichtigte Personalabbau konnte daher nur auf freiwilliger Basis mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter zur Aufhebung ihrer Arbeits- oder Dienstverträge erfolgen.