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Höhere steuerfreie Pauschale für privates Laden elektronischer Dienstfahrzeuge ab 1.1.2021 bis 31.12.2030
| Darf ein Arbeitnehmer einen Elektro-Dienstwagen nutzen und lädt diesen zu Hause auf, kann er sich die Stromkosten von seinem Arbeitgeber steuerfrei pauschal erstatten lassen. |
Ab 1.1.2021 dürfen folgende höhere Pauschalen steuerfrei gezahlt werden:
- Für Elektrofahrzeuge darf der Arbeitgeber monatlich pauschal bis zu 70 EUR steuerfrei erstatten (bisher 50 EUR/Monat).
- Beim Aufladen von Hybridelektrofahrzeugen steigt die pauschale steuerfreie Erstattung von bisher 25 EUR auf 35 EUR.
- Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seinen Elektro-Dienstwagen während der Arbeit aufzuladen, kann der Arbeitgeber dennoch für das Laden zu Hause eine Pauschale steuerfrei erstatten. Das sind ab 2021 für Elektrofahrzeuge 30 EUR pro Monat (bisher 20 EUR) und für Hybridelektrofahrzeuge 15 EUR pro Monat (bisher 10 EUR).
Fundstelle
- Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, PM v. 21.12.20
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 188 | ID 47114847