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  • 11.07.2017 · Fachbeitrag · Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

    Sonderregelung für Oktoberfestbedienungen gilt auch 2017

    | Obwohl der permanente Lohnsteuerjahresausgleich auf Bundesebene bereits im Jahr 2011 abgeschafft wurde, hält Bayern auch 2017 daran fest. Ziel ist es, die Arbeit auf Volksfesten, speziell dem Oktoberfest, finanziell attraktiver zu machen. Beim permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich wird ein kurzfristig hoher Lohn für die Berechnung der Lohnsteuer auf einen längeren Zeitraum umgelegt. |