14.07.2022 · Fachbeitrag · Splittingtarif
Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und (Lebens)Partnerschaften
| Bei Bearbeitung der Einkommensteuererklärung hat das Finanzamt den steuerlichen Familienstand unabhängig von dem durch die Meldebehörde übermittelten und im Melderegister gespeicherten melderechtlichen Familienstand zu überprüfen. Dem in ELStAM gespeicherten Familienstand kommt nur eine Indizwirkung zu. |
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