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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen

    Wegfall der Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse

    Beim Ausfüllen der Steuerformulare 2023 fällt bei der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung auf, dass Hinweise zur Zeile 17 der Anlage SO enthalten sind. Danach besteht die Verpflichtung, die finanziellen Vorteile aus der Gas-/Wärmepreisbremse (Soforthilfe Dezember 2022) einzutragen. Hintergrund: Diese Entlastung sollte bei Besserverdienern besteuert werden. Doch diese Besteuerungsvorschrift wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ersatzlos gestrichen.

     

    Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung waren die papiergebundenen Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum jedoch schon gedruckt. In verschiedenen Verfügungen und Pressemitteilungen weisen die Finanzbehörden deshalb nun darauf hin, dass die Hinweise sowie die Zeile 17 der Anlage SO insgesamt als gegenstandslos zu betrachten sind. Diesbezügliche Eintragungen müssen demnach nicht mehr vorgenommen werden.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 284 | ID 49952859

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