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  • 15.05.2024 · Fachbeitrag · Steuerpflichtig oder nicht?

    Für die Besteuerung von Überstunden deutscher Grenzgänger in Luxemburg kommt es auf den Einzelfall an

    | Ob und in welcher Höhe auf etwaige Überstundenvergütungen tatsächlich deutsche Einkommensteuer anfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Um das in Deutschland steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, ist beispielsweise mindestens noch ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von gegenwärtig 1.230 EUR sowie ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abzuziehen. Zu beachten ist jedoch, dass der anzuwendende Steuersatz aufgrund des Progressionsvorbehalts unter Einbeziehung des in Deutschland nach dem DBA mit Luxemburg steuerfreien Einkommens berechnet wird. |