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Homeoffice-Pauschale auch bei doppelter Haushaltsführung
Werden für einen Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob gleichzeitig die Homeoffice-Pauschale i. H. v. bis zu 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden darf? Denn schließlich wurden die höheren Heiz-, Wasser- und Stromkosten ja bereits durch den Werbungskostenabzug steuerlich berücksichtigt. |
Einer internen Kurzinfo der Finanzverwaltung kann entnommen werden, dass die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr zusätzlich zum Werbungskostenabzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbar ist.
PRAXISTIPP | Wurde die Arbeit im Homeoffice in der Hauptwohnung ausgeübt und nicht in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, kommt eine Kürzung der tatsächlichen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung nicht in Betracht, sofern die doppelte Haushaltsführung auch in dieser Zeit weiterhin besteht. |