· Fachbeitrag · § 1 UStG
Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer
| Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer ist in Abschn. 1.8 UStAE geregelt. Die Verfügung ergänzt diese Anweisungen um wichtige Einzelsachverhalte. |
Beköstigung
Eine unternehmenseigene Kantine i.S.v. Abschn. 1.8 Abs. 10 UStAE ist auch dann zu bejahen, wenn der Kantinenbetrieb in einer gesonderten Betriebsabteilung geführt wird, die wirtschaftlich in das Gesamtunternehmen eingegliedert ist. Das ist z.B. der Fall, wenn alle Kantinen eines Konzerns durch eine eigene Konzerntochter bewirtschaftet werden und die Konzerntochter als Organgesellschaft unselbstständiger Bestandteil des Unternehmens ist.
Abgabe von Getränken und Genussmitteln zum häuslichen Verzehr
Gewährt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern einen Rabatt, liegt darin keine Leistung, sondern ein Preisnachlass (Abschn. 1.8 Abs. 1 S. 6 UStAE). Zur unentgeltlichen Abgabe (Abschn. 1.8 Abs. 14 UStAE) wird auf die Umsatzsteuerkartei S 7109 Karte 1 § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG hingewiesen.
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