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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - § 2 UStG

    Umsatzsteuerliche Organschaft - Anwendung der aktuellen BFH-Rechtsprechung

    | Die OFD Frankfurt stellt mit Blick auf die Organschaft die innerbehördlichen Verfahrensabläufe (Informationsaustausch der beteiligten Entscheidungsträger) und Folgen der neuen Rechtsprechung vor. |

     

    Gesetzliche Grundlagen

    Rechtsgrundlage für die umsatzsteuerliche Organschaft ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG. Hiernach wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, Abschn. 2.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE.

     

    Organträger und Organgesellschaft bilden das Unternehmen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, die Umsätze der Organgesellschaft werden dem Organträger zugerechnet. Der Organträger ist Steuerschuldner aus allen von den im Organkreis verbundenen Unternehmensteilen bewirkten Umsätzen.