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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Erbschaftsteuer

    Steuerfreier Erwerb eines Familienheims: Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung

    | Der BFH hatte zuletzt durch zwei Entscheidungen die Rechtsprechung in Bezug auf die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen präzisiert. |

     

    • 1. Der BHF hat in seinem Urteil vom 23.6.2015 (II R 13/13, BStBl II 16, 223) die Steuerbefreiung für die Zuwendung eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG abgelehnt, weil der Erwerber aus beruflichen Gründen von vornherein gehindert war, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

     

    • 2. Darüber hinaus hat der BFH (23.6.15, II R 39/13, BStBl II 16, 225) entschieden, dass der in § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG gesetzlich vorgesehene Begünstigungstransfer auf den Erben, auf den das begünstigte Vermögen übergeht, auch dann eintritt, wenn die Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung erst ca. 15 Monate nach dem Erbfall erfolgt ist und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung selbst erfüllt sind. Entsprechendes soll auch hinsichtlich des Begünstigungstransfers bei der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c Abs. 2 Satz 3 ErbStG gelten.