· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Gesetzgebung
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Überblick über den Stand der Gesetzgebung
von OAR a.D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Die Bundesregierung gerät mit ihrem Zeitplan zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (ErbStG) in Bedrängnis. Die ursprüngliche Terminplanung, die einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2015 vorsah, ist inzwischen Makulatur, weil Bund und Länder sich nicht einigen konnten. Eine Neuregelung ist jedoch erforderlich, weil das BVerfG Teile des geltenden ErbStG für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung bis zum 30.6.2016 gesetzt hat. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens. |
1. Das Urteil des BVerfG vom 17.12.14
Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung § 19 Abs. 1 ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. m. §§ 13a, 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber muss aber bis 30.6.2016 eine Neuregelung treffen.
Nach dem Urteil der Verfassungsrichter liegt es zwar im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestandes und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.
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