· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Gesetzgebung
Erbschaftsteuer: Einigung im Vermittlungsausschuss
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Der Vermittlungsausschuss (VA) von Bundestag und Bundesrat hat sich am 22.9.2016 auf einen Kompromissvorschlag zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes geeinigt. Zu Redaktionsschluss lag lediglich die Zustimmung des Bundestags vor. Es wird davon ausgegangen, dass auch der Bundesrat am 14.10.2016 das Gesetz verabschiedet. Für den Fall, dass das Gesetz nicht zustande kommen sollte, hat das BVerfG bereits angekündigt, ab Ende September dieses Jahres zu prüfen, ob es eigene Regeln für die Erbschaftsteuer in Kraft setzen sollte. In dem folgenden Beitrag wird der Einigungsvorschlag des VA erläutert. |
1. Vorgeschichte der Erbschaftsteuerreform
Das BVerfG hat mit Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich mit dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ auf einen Kompromiss, der vom Bundestag am 24.6.2016 beschlossen wurde (Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/8911). Der Bundesrat stimmte jedoch nicht zu, sondern rief am 8.7.2016 den VA an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen. Das Ergebnis ist der jetzt vorliegende Bund-Länder-Kompromiss.
2. Inhalt des Kompromisses
Der Bund-Länder-Kompromiss vom 22.9.2016 (Drucksache 18/9690) sieht im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber der vom Bundestag am 24.6.2016 beschlossenen Fassung vor:
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