· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben
Abzugsverbot für Aufwendungen für ein Golfturnier?
von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Der BFH hat in zwei Entscheidungen Stellung genommen zur Frage, ob die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. |
Im ersten Urteil entschied er, dass solche Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier anschließenden Abendveranstaltung nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG sind, und zwar auch, wenn beide Veranstaltungen u. a. auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren [BFH 16.12.15, IV R 24/13].
Im zweiten Urteilsfall erkannte der BFH jedoch den Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen) mit freier Teilnahmemöglichkeit für jeden Interessenten an, zu deren Finanzierung sich ein Brauereibetrieb gegenüber seinen Geschäftspartnern (hier: Vereine bzw. Gastronomiebetriebe) im Rahmen von Bierliefervereinbarungen vertraglich verpflichtet [BFH 14.10.15, I R 74/13].
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