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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Reform der Grundsteuer

    Bundesrat beschließt Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4.11.2016 beschlossen, den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes“ (Drs. 515/16) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Mit dieser Gesetzesvorlage soll die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt werden. Außerdem fasste der Bundesrat am 4.11.2016 den Beschluss zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes “ (Drs. 514/16), der eine Änderung des Grundgesetzes dahingehend vorsieht, dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen. Darüber hinaus soll den Bundesländern die Kompetenz zur Bestimmung eigener, jeweils landesweit geltender Steuermesszahlen grundgesetzlich eingeräumt werden. Der folgende Beitrag erläutert die geplanten Neuregelungen der beiden Gesetzentwürfe. |

    Vorbemerkung

    Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rd. 13 Mrd. EUR nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen.

     

    Die Erhebung der Grundsteuer in bisheriger Form ist mittlerweile verfassungsrechtlich problematisch, weil die ihr zugrunde liegenden Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht mehr der Realität entsprechen.