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  • · Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer

    Erzeugerorganisationen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation

    | Die OFD Niedersachsen hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erzeugerorganisationen und Betriebsfonds im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse positioniert. |

     

    Allgemeines

    Eine Erzeugerorganisation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vermarktungsgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH. Sie erwirbt die gesamte Obst- und Gemüseproduktion der in ihr zusammengeschlossenen Erzeuger (Mitglieder) gegen Entgelt und veräußert diese Ware entgeltlich an Dritte. Sie ist damit Unternehmerin. Einen ideellen Bereich, in dem die Erzeugerorganisation für die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder tätig wird, gibt es regelmäßig nicht.

     

    Eine anerkannte Erzeugerorganisation (Art. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates v. 26.9.2007 und Art. EWG_VO_1234_2007 Artikel 125a und EWG_VO_1234_2007 Artikel 125b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates v. 22.10.07) kann Betriebsfonds einrichten (Art. 8 und 103a der vorgenannten Verordnungen). Ein Betriebsfonds wird mit finanziellen Mitteln gespeist, die im Rahmen eines genehmigten operationellen Programms zu verwenden sind. Operationelle Programme können sein: