· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Umsatzsteuer
Grundstücksüberlassung zum Betrieb von Windkraftanlagen
| In der Besteuerungspraxis bestehen unterschiedliche Auffassungen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) an den Grundstückseigentümer und/oder Grundstückspächter geleistet werden. Mit dieser Thematik hat sich die OFD Niedersachsen in einer Verfügung ausführlich auseinandergesetzt. |
Vertrag mit dem Grundstückseigentümer
Zunächst wird ein Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Betreiber der WKA abgeschlossen, in dem sich der Eigentümer verpflichtet, dem Betreiber ein im Vertrag näher bezeichnetes Grundstück oder einen Grundstücksteil für den Bau und den Betrieb einer WKA einschließlich notwendiger elektrischer Infrastruktur, Montageflächen sowie für die erforderlichen Zuwegungen und das Recht der windenergetischen Ausnutzung des Grundstücks zu überlassen.
Außerdem verpflichtet sich der Grundstückseigentümer in der Regel, auf den betreffenden Grundstücksteilen keine Bauwerke oder Hindernisse (z. B. Bäume) zu errichten, die die Betriebsergebnisse der WKA beeinträchtigen könnten. Daneben kann sich der Eigentümer verpflichten, zugunsten des Nutzungsberechtigten beschränkte persönliche Dienstbarkeiten auf den überlassenen Grundstücken eintragen zu lassen.
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