· Fachbeitrag · Beitrag für die Beratungspraxis - Vorsteuer
Berechnung des Flächenschlüssels für die Vorsteueraufteilung
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Für die Frage, ob bei einem Gegenstand, der sowohl für unternehmerische als auch außerunternehmerische Zwecke verwendet wird, die unternehmerische Mindestnutzung erreicht ist (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG), oder in den Fällen des Vorsteuerausschlusses nach § 15 Abs. 1 b oder Abs. 2 UStGt, ist nach § 15 Abs. 4 UStG grundsätzlich vom Verhältnis der unterschiedlich genutzten Flächen auszugehen. Für Grundstücke, die unter die Übergangsregelung des § 27 Abs. 16 UStG fallen, ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe von den gleichen Grundsätzen auszugehen. Die OFD Karlsruhe (Verf. vom 29.2.16, USt-Kartei BW § 15 UStG S 7300 Karte 7) verdeutlicht dies an umfangreichen Fallbeispielen. |
Die Flächen sind nach folgenden Grundsätzen zu ermitteln:
Berücksichtigung aller Grundflächen
Es sind grundsätzlich die Grundflächen aller Räume anzusetzen, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Gewerbeflächen handelt, also alle
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