· Fachbeitrag · Bundeszentralamt für Steuern
Bildung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale für Lebenspartner
| Ab dem 1.11.2015 übermitteln die Meldebehörden Informationen an das BZSt, die für die Bildung der ELStAM bei Lebenspartnern benötigt werden (z.B. IdNr. des Lebenspartners). |
Für die vor dem 1.11.2015 begründeten Lebenspartnerschaften werden diese Informationen kurzfristig von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt. Die Ermittlung und Verarbeitung der Daten kann sich bis Ende März 2016 hinziehen.
Ebenfalls ab dem 1.11.2015 werden die Daten zu den Lebenspartnerschaften, soweit vollständig vorhanden, für das Verfahren ELStAM genutzt. Mithilfe dieser Daten wird automatisiert die zutreffende Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft gebildet und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.
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