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  • · Fachbeitrag · Existenzminimumbericht

    Steigender Lebensunterhalt bringt höheren Grundfreibetrag

    | In den kommenden beiden Jahren 2013 und 2014 muss der bestehende Grundfreibetrag von 8.004 EUR pro Person in zwei Stufen um insgesamt 348 EUR angehoben werden ‒ und das unabhängig vom Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, was sich schon seit einigen Monaten in der Warteschleife im Vermittlungsausschuss befindet. |

     

    Das Bundeskabinett hat am 7.11.2012 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen. Dieser ergeht vor dem Hintergrund, dass Erwerbseinkommen ‒ soweit es zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts erforderlich ist ‒ in Deutschland nicht besteuert werden darf, was das BVerfG bereits 1992 angeordnet hatte. Um die Einhaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor, in dem die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern auf der Basis statistischer Daten ermittelt wird. Hiernach reicht der bestehende Grundfreibetrag von derzeit 8.004 EUR nicht mehr aus, um das Existenzminimum von Erwachsenen im Jahr 2013 steuerfrei zu halten.

     

    • Steuerfrei zu stellendes Existenzminimum und steuerliche Freibeträge
    Alleinstehende
    Ehepaare
    Kinder
    Jahr
    2013
    2014
    2014
    2014

    Regelsatz

    4.584

    4680

    8.448

    3.096

    Bildung und Teilhabe

    228

    Kosten der Unterkunft

    2.796

    2.868

    4.560

    912

    Heizkosten

    744

    804

    1.008

    204

    Existenzminimum

    8.124

    8.352

    14.016

    4.440

    Grund-(Kinder-)Freibetrag

    8.004

    8.004

    16.008

    4.368

    Unterdeckung

    120

    438

    72