· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundeskabinett beschließt Entlastungen für Steuerzahler und Familien
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Die Bundesregierung hat am 12.10.2016 eine Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen. Danach erhöhen sich in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Zusätzlich soll die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Die Entlastungen für den Steuerzahler werden - wenn der Bundestag den Vorschlägen zustimmt - in der Summe 6,3 Mrd. EUR betragen. |
Die Entlastungsvorschläge im Einzelnen
Vom Bundeskabinett wurden folgende Entlastungen beschlossen:
- Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für Alleinstehende 2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR und 2018 um weitere 180 EUR auf 9.000 EUR erhöht werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.
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