· Fachbeitrag · Personengesellschaften
Gesellschafterwechsel über Buchwert: So wird in der Ergänzungsbilanz abgeschrieben
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Verkauft ein Gesellschafter seinen Anteil an einer Personengesellschaft zu einem Preis, der über dem Buchwert seines Kapitalkontos liegt, muss der neue Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz als Korrekturposten bilden. Der BFH (20.11.14, IV R 1/11 ) hat nun geklärt, wie diese Posten abzuschreiben sind. Dabei hat er die überwiegende Literaturmeinung abgelehnt. |
1. Der Gesellschafterwechsel aus steuerlicher Sicht
Bei einem Gesellschafterwechsel sind grundsätzlich drei Fälle denkbar:
- Ein Mitunternehmer verkauft seinen Anteil regelmäßig zu Buchwerten, wenn sich keine stillen Reserven oder keine originären immateriellen Wirtschaftsgüter im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft befinden.
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