· Fachbeitrag · Steueränderungsgesetz 2015/Umsatzsteuer
Steuerentstehung bei unrichtig ausgewiesener Umsatzsteuer
| Durch das Steueränderungsgesetz 2015 werden der Anwendungsbereich des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG auf alle Fälle des § 14c UStG ausgedehnt und § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG aufgehoben. |
1. Anlass der Gesetzesänderung
Die Änderung dient der Anpassung an die Rechtsprechung des BFH (BT-Dr. 18/6094 vom 23.9.15, zu Artikel 11 Nr. 1 Buchst. a und b).
2. Inhalt der Neuregelung
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3. in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung; |
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