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  • 14.07.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Bund der deutschen Steuerzahler

    Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer

    | Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Sparer und Kapitalanleger grundsätzlich nur noch den sogenannten Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Er beträgt bei Alleinstehenden 801 EUR und bei Ehepaaren 1.602 EUR pro Jahr. Höhere Werbungskosten erkennt das FA nicht mehr an. Mit zwei Musterverfahren lässt der Bund der Steuerzahler (BdSt) klären, ob die Einschränkung des Werbungskostenabzugs rechtmäßig ist. Von dem Verfahren können vor allem Sparer profitieren, denen im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage hohe Kosten entstehen. |