· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Entgeltbescheinigung
Verbindliche EntgeltbescheinigungsVerordnung löst Richtlinie zum 1.7.2013 ab
| Die bisher freiwillige Entgeltbescheinigungs-Richtlinie 2009 wird ab dem 1.7.2013 durch eine Entgeltbescheinigungsverordnung abgelöst (Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung, EBV, 19.12.12, BGBl I 12, 2712). |
Die Inhalte der Bescheinigungen werden für alle Arbeitgeber verbindlich bundesweit geregelt, die sie den Arbeitnehmern zum Nachweis über die Lohnzahlung und die darauf entfallenen Abgaben aushändigen müssen. Zum Inhalt der Entgeltbescheinigung legt der § 1 der Verordnung fest, dass sie
- nach § 108 Abs. 3 Gewerbeordnung Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer zu enthalten hat
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