· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Flüchtlingshilfe
Steuerliche Förderung der Solidarmaßnahmen
| Das BMF hat im Einvernehmen mit den Landesfinanzministerien ein umfangreiches Maßnahmepaket geschnürt, um Unterstützungsleistungen für die Flüchtlinge steuerlich zu fördern. |
1. Grundsatz: Weitgehende Steuervergünstigungen
Die Fördermaßnahmen erstrecken sich auf die Steuerrechtsgebiete, für die die Bundesrepublik Deutschland die alleinige Steuer- und Gesetzgebungshoheit besitzt, also insbesondere
- die Ertragsteuern in all ihren Erhebungsformen,
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