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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - Flüchtlingshilfe

    Steuerliche Förderung der Solidarmaßnahmen

    | Das BMF hat im Einvernehmen mit den Landesfinanzministerien ein umfangreiches Maßnahmepaket geschnürt, um Unterstützungsleistungen für die Flüchtlinge steuerlich zu fördern. |

     

    1. Grundsatz: Weitgehende Steuervergünstigungen

    Die Fördermaßnahmen erstrecken sich auf die Steuerrechtsgebiete, für die die Bundesrepublik Deutschland die alleinige Steuer- und Gesetzgebungshoheit besitzt, also insbesondere

     

    • die Ertragsteuern in all ihren Erhebungsformen,