15.07.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Gemeinnützige Organisationen
Vereinfachter Zuwendungsnachweis Spenden über PayPal
| Gemeinnützige Organisationen erhalten Geldzuwendungen auch durch Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal. Auf den Internetseiten vieler gemeinnütziger Vereine befindet sich ein Button mit dem Hinweis auf ein Spendenverfahren über die Website von PayPal. Als Buchungsbestätigung genügt ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein. Dabei ist die E-Mail- Adresse das (alternativ zur Kontonummer) geforderte sonstige Identifizierungsmerkmal, weil sie der Zuordnung des Buchungsvorgangs zu einer Person dient. Der vom Empfänger herzustellende Beleg muss weiterhin vorliegen. Dieser kann dem Spender auch als Download zur Verfügung gestellt werden. |
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