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  • 13.04.2015 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Gewerbesteuer

    Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen

    | Durch das ZollkodexAnpG wurde § 184 Abs. 2 Satz 1 AO dergestalt geändert, dass die Befugnis, Realsteuermessbeträge festzusetzen, nunmehr auch die Befugnis zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 Satz 1 AO einschließt, soweit für diese in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesfinanzbehörde Richtlinien aufgestellt worden sind. Vor diesem Hintergrund wurde zum Teil durch Steuerpflichtige die Zuständigkeit der Gemeinden für die Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen bezüglich der Gewerbesteuer im Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen infrage gestellt. Dieser Auffassung erteilte die OFD NRW eine Absage, da der Sanierungserlass lediglich Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 Satz 2 AO beinhalte. |