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  • 15.07.2013 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Kindergeld

    Nachträgliche Festsetzung

    | Erfolgt eine erstmalige oder geänderte Kindergeldfestsetzung, nachdem die Einkommensteuer-Veranlagung ohne Ansatz eines Kindergeldanspruchs durchgeführt wurde, besteht für den Einkommensteuerbescheid keine Änderungsmöglichkeit. Entscheidend ist nach § 31 Satz 4 EStG allein, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob es tatsächlich gezahlt wurde, ist dagegen ohne Bedeutung (BFH 13.9.12, V R 59/10). Daher kann eine geänderte Beurteilung der Kindergeldkasse zu keiner Änderung des Einkommensteuerbescheides führen. Die fehlerhafte Beurteilung des Anspruchs durch das FA im Zeitpunkt der Veranlagung ist ein Rechtsfehler und lässt keine Änderung zu (OFD Niedersachsen 15.5.13, S 0353 - 34 - St 144). |