· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Lohnsteuerbescheinigung 2014
Neues Merkmal „M“ im Lohnkonto
| Mit dem neuen steuerlichen Reisekostenrecht ab 2014 wurde auch eine neue bzw. angepasste Bescheinigungspflicht eingeführt. Werden ab Neujahr 2014 dem Angestellten vom Arbeitgeber ‒ oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten ‒ Mahlzeiten während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung mit dem amtlichen Sachbezugswert zur Verfügung gestellt, ist dies im Lohnkonto mit dem Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit diesem Merkmal zu kennzeichnen (BMF 30.9.13, IV C 5 -S 2353/13/10004, BStBl I 13, 1279, Tz. 84 - 86). Zur Erläuterung der mit „M” bescheinigten Mahlzeitengestellungen sind neben den Reisekostenabrechnungen regelmäßig keine weiteren detaillierten Arbeitgeberbescheinigungen auszustellen. |
Es kommt für das Kennzeichen „M“ nicht darauf an,
- wie oft im Kalenderjahr eine Mahlzeit gewährt wurde,
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