17.02.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Nachversteuerung nach § 34a EStG
Übergang der Firma auf eine gemeinnützige GmbH
| Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bittet die OFD Frankfurt (19.11.13, S 2290a A - 02 - St 213) folgende Auffassung zu dem Sachverhalt zu vertreten: Ein Einzelunternehmen geht unentgeltlich im Erbwege von einer natürlichen Person auf eine gemeinnützige GmbH über. An der Kapitalgesellschaft als Erbin sind keine Familienangehörigen oder andere nahestehenden Personen des Erblassers, sondern nur Personen des öffentlichen Lebens beteiligt. Für die im Einzelunternehmen nicht entnommenen Gewinne wurde bisher die Steuerermäßigung nach § 34a EStG gewährt. |
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