· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Regelmäßig wiederkehrende Zahlung
Wann Umsatzsteuer unter die Ausnahmeregel fällt
| Das Bayerische LfSt hat einen praxisrelevanten Erlass veröffentlicht, ob und inwieweit Umsatzsteuer-Zahlungen und -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gem. § 11 EStG gelten und sie somit innerhalb der Zehn-Tagesregel (nach dem 20. Dezember und vor dem 11. Januar) in dem Jahr als Einnahme oder Ausgabe wirken, für das sie geleistet werden (20.2.13, S 2226.2.1-5/4 St32 ). |
Dabei ist zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden:
- Überweisung: Der Abfluss erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Lastschrift, kann aber auch bereits mit Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank erfolgen, da der Zahlende ab diesem Zeitpunkt keine Verfügungsmacht mehr über den Verlauf der Überweisung hat. Voraussetzung ist allerdings, dass das Konto die nötige Deckung aufweist (H 11 (Überweisung) EStH). Der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto, da der Zahlungsempfänger erst ab diesem Zeitpunkt über das Geld verfügen kann.
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