· Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt - UStG/Vertrauensschutz
Vom (Un-)Wert einer Bescheinigung der Unternehmereigenschaft durch die FÄ
| Ein „Dauerbrenner“ in der Umsatzsteuerberatung sind die Möglichkeiten des Mandanten, Gewissheit über die Unternehmereigenschaft und Seriosität, insbesondere deutscher Geschäftspartner, zu bekommen. Denn - anders als beim EU-Geschäft - gibt es hier keine behördlichen Datenbanken, auf die der Unternehmer zurückgreifen könnte. Und die Finanzverwaltung ist zum Schweigen verpflichtet ( § 30 AO ). |
1. Die Praxislösung
Quasi als „Geheimtipp“ für den Kreditoren gilt eine vom leistenden Unternehmer beizubringende „Bescheinigung der Unternehmereigenschaft“ seines Finanzamts.
Beachten Sie | Die Bescheinigung muss der Geschäftspartner des Mandanten von sich aus beibringen. Auch wenn der Mandant um das zuständige Finanzamt des Geschäftspartners weiß, stünde das Steuergeheimnis (§ 30 AO) der Beantwortung einer dahingehenden Anfrage Ihres Mandanten entgegen.
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