17.02.2014 · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt – Vorkaufsrecht des Mieters
Besonderheit bei Aufteilung in Eigentumswohnungen
| Es entsteht grundsätzlich kein Vorkaufsrecht des Mieters gem. § 577 Abs. 1 BGB, wenn ein Mehrfamilienhaus verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung Wohnungseigentum begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen. |
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