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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Zuordnung der Einkünfte

    Steuerliche Behandlung von Gutachtertätigkeit durch Klinikärzte

    | Erstellen Klinikärzte Gutachten für Dritte, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die daraus erzielten Einnahmen zu den Einkünften aus selbstständiger oder aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Allen Fällen ist gemeinsam, dass eine am Einzelfall orientierte Zuordnung unter Beachtung der allgemeinen Abgrenzungsmerkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vorgenommen werden muss. Besonders bedeutsam ist für die Frage der Abgrenzung, ob die Gutachtertätigkeit innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht wird (FinMin Schleswig-Holstein 7.12.12, VI 302 - S 2246 - 225). |

     

    Gutachtertätigkeit von Chefärzten

    Erstellen Chefärzte Gutachten für einem Klinikbetrieb nicht zugehörige Dritte (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften), ist für die steuerrechtliche Behandlung der Einkünfte anhand der Gesamtumstände zu ermitteln, wie die Ausübung der Tätigkeit im konkreten Einzelfall erfolgt.

     

    • Für eine Tätigkeit innerhalb des Dienstverhältnisses und somit für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit spricht, wenn die Gutachteraufträge dem Chefarzt nicht direkt zugehen, sondern über die Klinikleitung an ihn weitergereicht werden und auch die Abrechnung der gutachterlichen Tätigkeit unter Mitwirkung der Klinik erfolgt.