15.05.2013 · Fachbeitrag · Strategische Vermögensplanung – Kapitalanlage
Sittenwidrig bei Abhängigkeit der Rendite vom Tod
| Die Abhängigkeit der Höhe der Rendite einer Beteiligung an einer fondsbasierten Lebensversicherung vom Tod von Mitmenschen ist gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Der Vertrag ist nichtig, so der Tenor eines Urteils des LG Frankfurt vom 28.2.2013 (2-10 O 265/12). Dasselbe gilt für den Verkauf eines derartigen Produktes. |
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