· Fachbeitrag · Wo gehobelt wird, da fallen Späne
Und wieder einmal: Bundesweiter Fehler in der ELStAM-Datenbank
| Nachdem bereits im Juli falsche Steuerklassen aus der ELStAM-Datenbank übermittelt wurden - in diesem Fall wurde statt der bisherigen Steuerklasse 3 die Steuerklasse 1 rückwirkend zum 1.1.2015 eingetragen - ist es nun erneut zu einer Panne gekommen. |
Hintergrund
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (sog. ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit.
Änderung der Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4
Im August wurden nun aufgrund eines weiteren bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.
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