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  • · Nachricht · § 10 EStG

    Beiträge der Schornsteinfeger sind keine Basisvorsorge

    | Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfeger ‒ kurz VdBS ‒ können nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a oder 2b EStG abgezogen werden. Berücksichtigt werden zwar auch berufsständische Versorgungseinrichtungen, mit den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen sowie Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung. Beiträge zur VdBS gehören jedoch nicht dazu, denn sie dienen nur der Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem wird keine kapitalgedeckte Altersversorgung aufgebaut. Vielmehr ist die VdBS eine umlagefinanzierte Versorgungseinrichtung. Die Beiträge sind nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar. Im Gegenzug unterliegen Versorgungsleistungen nur dem Ertragsanteil. |

     

    Quelle: ID 42404369