· Nachricht · § 4 EStG
Anteile an Komplementär-GmbH als Betriebsvermögen
| Die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die GmbH keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zum Besitz- und Betriebsunternehmen unterhält. Zur Zuordnung zum Betriebsvermögen muss die Komplementär-GmbH entscheidenden Einfluss auf den Geschäftsbetrieb aufgrund ihrer intensiven und dauerhaften Geschäftsbeziehungen besitzen und dadurch das Betriebsunternehmen entscheidend fördern. Zudem ist erforderlich, dass das Besitzunternehmen durch das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH maßgeblichen Einfluss auf das geschäftliche Verhalten hat. |
- BFH 12.6.13, X R 2/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 133174
Quelle: ID 42404361