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  • · Fachbeitrag · Bewertungsgesetz

    Grundbewertung soll geändert werden

    | Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine „rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage" für die Grundsteuer geschaffen werden. Dieses Ziel verfolgt der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (18/10753). |

     

    In der Begründung zum Gesetzesvorhaben heißt es: Der Erhalt der Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle müsse dauerhaft gewährleistet werden. Deshalb solle das bisherige System der Einheitswerte, die zum Teil noch nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 festgestellt worden sind, abgelöst werden. Die Ermittlung des Verkehrswerts wird jetzt nicht mehr angestrebt, sondern der Kostenwert soll das neue Bewertungsziel sein. „Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit", so die Erläuterung. Das neue Bewertungsverfahren soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster- und Grundbuchämtern geschaffen werden.

     

    Bei Land- und Forstwirtschaft bleibt alles beim Alten

    In der Land- und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren nicht gelten. Bewertungsziel im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bleibe weiterhin der Ertragswert, heißt es im Entwurf.