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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Verdienstgrenze bei Minijobs steigt und Beitragsbemessungsgrundlage in der RV sinkt

    | Der Bundesrat hat am 23.11.2012 unter 25 gebilligten Gesetzen unter anderem den erhöhten Verdienstgrenzen für Minijobs sowie der Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2013 zugestimmt. |

     

    Verdienstgrenze bei den Minijobs

    Das Gesetz passt zum Jahreswechsel die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte ‒ die sogenannten Mini-Jobber ‒ an die allgemeine Lohnentwicklung an. Die Verdienstgrenze für Minijobber in der gewerblichen Wirtschaft oder in Privathaushalten steigt zum 1.1.2013 um 50 EUR auf 450 EUR monatlich an.

     

    Als weitere wichtige Änderung werden gleichzeitig die Rentenbeiträge als Arbeitnehmer automatisch abgabepflichtig, sofern Mini-Jobber nicht darauf ausdrücklich verzichten. Das soll das Risiko der Altersarmut senken. Bislang konnten geringfügig Beschäftigte freiwillig selbst in die Rentenkasse einzahlen, wenn sie den Pauschalbetrag des Arbeitgebers aus dem Minijob freiwillig von 15 % auf derzeit 19,6 % aufstockten. Diese Möglichkeit nahmen allerdings zu wenige in Anspruch, obwohl sie sich damit auch gegen das Risiko der Erwerbsminderung absichern und zudem dann Zulagen auf Riester-Sparverträge erreichen hätten können.