· Fachbeitrag · Steueränderungen 2013
Was dann doch noch kurzfristig vor Jahresende 2012 verkündet werden konnte!
| Nachdem der Vermittlungsausschuss kurz vor Weihnachten fünf Steuergesetze behandelt hatte, konnten einige zumindest noch rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2013 verkündet werden. |
Gesetzesänderungen
Da beim Steuerabkommen mit der Schweiz, der Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung und dem Abbau der kalten Progression kein Durchbruch erzielt wurde, sind neue künftige Gesetzesinitiativen denkbar. Für die übrigen Gesetze gab es zumindest Teileinigungen:
- Der Grundfreibetrag steigt aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Anhebung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Schritten 2013 und 2014 von 8.004 auf 8.354 EUR. Es erfolgt jedoch keine Korrektur bei der kalten Progression, sodass bei Einkommenserhöhungen in Höhe des Inflationsausgleichs weiterhin der Steuertarif steigt, ohne wirklich reale Einkommenszuwächse. Die Reichensteuer von 45 % sollte ab 2013 bereits ab einem z.v.E. von 250.000 EUR einsetzen. Die Grenze liegt derzeit bei 250.730 EUR. Auch dies entfällt genauso wie die geplante regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Zwei-Jahres-Rhythmus. Aufgrund der Tarifänderungen kommt es dafür zu Folgeänderungen bei der Lohnsteuerberechnung in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, um zu verhindern, dass bei den Steuerklassen V und VI in einzelnen Teilbereichen eine zu fehlerhafte Steuerbelastung eintritt.
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