· Fachbeitrag · § 8 GewStG
Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG
| Der BFH hat darüber entschieden, ob die Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden sind. |
Sachverhalt
Die Klägerin betrieb Hotels, die sie anmietete. Sie erwirtschaftete im Jahr 2008 einen steuerlichen Verlust nach § 7 GewStG i. H. v. rund 3,5 Mio. EUR. Ihr entstanden Aufwendungen für Schuldzinsen, für Miet-/Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter und für Lizenzgebühren. Die Aufwendungen führten zu gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG.
Der Einspruch der Klägerin gegen den Gewerbesteuermessbescheid, mit dem sie verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Hinzurechnungen geltend machte, blieb ohne Erfolg.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig