· Fachbeitrag · § 9 GewStG
Erweiterte Kürzung bei Veräußerung einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums
Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH, dessen Unternehmensgegenstand u. a. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz war. In den Jahren 2013 und 2015 hatte sie jeweils ein Immobilienobjekt erworben und anschließend im jeweiligen Folgejahr wieder veräußert. Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte für das im Jahr 2015 erworbene Grundstück „zu Beginn des 31.12.2016“. Weiteren Grundbesitz besaß die Klägerin zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Klägerin machte in der Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr 2016 die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend. Das Finanzamt versagte sowohl die erweiterte Kürzung als auch die einfache Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG.
Entscheidungsgründe
Der hiergegen erhobenen Klage gab das FG statt.
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