· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Neues zur erweiterten Grundstückskürzung
Hier ein kleines Update zur erweiterten Grundstückskürzung bei Ermittlung des Gewerbeertrags in der Gewerbesteuererklärung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 bis 5 GewStG. |
Neuregelung ab 2023: Durch das Wachstumschancengesetz wurde der in § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b GewStG enthaltene Prozentsatz für bestimmte unschädliche Einnahmen aus der Lieferung von Strom als Nebentätigkeit zur Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz von 10 % auf 20 % erhöht. Diese Neuregelung gilt ab 2023 (§ 36 Abs. 4b GewStG).
Formwechsel: Der BFH hat entschieden, dass nach einem Formwechsel für die Frage, wann der betreffende Grundbesitz i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 Halbsatz 2 GewStG in das Betriebsvermögen des aufdeckenden Gewerbebetriebs (als übernehmende Gesellschaft) überführt oder übertragen worden ist, auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem das Grundstück in das Betriebsvermögen der übertragenden Gesellschaft gelangt ist (BFH 27.10.21, I R 39/19). Auf Bund-Länder-Ebene wurde nun abgestimmt, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus anzuwenden ist.