· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Update zur erweiterten Grundstückskürzung
| Obwohl es die Vorschrift zur erweiterten Grundstückskürzung bereits seit Jahrzehnten gibt, tauchen immer wieder neue Fallvarianten auf, bei denen die Finanzämter dieses steuerliche Privileg bei Ermittlung des Gewerbeertrags kippen. Hier ein Update zur erweiterten Grundstückskürzung, das Sie in der Beratung Ihrer Mandanten beachten müssen. |
Grundsätze zur erweiterten Grundstückskürzung
Von der erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG profitieren Immobiliengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz nutzen und verwalten. Im Ergebnis zahlen die grundstücksverwaltenden Unternehmen keine Gewerbesteuer, weil sich der Gewerbeertrag auf null EUR reduziert.
Die Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter suchen in Fällen der erweiterten Grundstückskürzung gezielt nach Nebeneinkünften, die schädlich sind.
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