· Fachbeitrag · § 14 KStG
Was sind negative Einkünfte nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG?
Das BMF hat den Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG erläutert. |
|
Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. |
Danach ist entgegen der Auslegung im 2. Leitsatz des BFH-Urteils v. 12.10.2016, I R 92/12 bei der Anwendung von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG jeweils isoliert auf die Einkünfte des Organträgers und auf die Einkünfte der einzelnen Organgesellschaften abzustellen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig