· Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften
| § 8c KStG regelt zum Verlustabzug bei Körperschaften, dass nicht genutzte Verluste wegfallen, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft in bestimmter Höhe (ab 25 %) stattfinden. Die Vorschrift sieht Ausnahmen für bestimmte Übertragungen im Konzern (Konzernklausel) vor und gilt zudem nicht, soweit zum Zeitpunkt des schädlichen Erwerbs stille Reserven (sog. „Stille-Reserven-Klausel“) vorhanden sind. Seit Inkrafttreten der Regelung des § 8d KStG besteht zudem auf Antrag die Möglichkeit die Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem Wechsel eines Anteilseigners erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Die Finanzverwaltung hat nunmehr ausführlich zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG Stellung genommen. |
Inhalt des BMF-Schreibens
Das BMF geht insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Anwendungsbereich
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig