· Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen
| Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden, liegt eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen nicht bereits deshalb vor, weil die darauf entfallenden Aufwendungen nicht herausgerechnet werden, sondern in die Herstellungskosten des Gebäudes eingehen. |
Sachverhalt
Die K-GmbH & Co. KG erwarb in 2017 ein unbebautes Grundstück. Am selben Tag schloss die K-GmbH & Co. KG einen Miet- und Ankaufvertrag mit der X-AG über ein noch zu errichtendes Einkaufszentrum.
Der Miet- und Ankaufvertrag sah vor, dass die X-AG das noch zu errichtende Einkaufszentrum für 20 Jahre anmietet und nach Ablauf des Mietzeitraums erwirbt.
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